Eidgenössische Volksinitiative
Deshalb braucht es die Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung":
- Wir können wieder selber bestimmen, welche Ausländerinnen und Ausländer für wie lange in unser Land kommen dürfen.
- Die Einwanderung wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländerrechts begrenzt. Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie das Asylwesen werden mit einbezogen.
- Bei der Erteilung von Bewilligungen für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen Rücksicht zu nehmen. Schweizerinnen und Schweizer sollen bei der Arbeitssuche Vorrang haben.
- Für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind Kriterien zu definieren, insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
- Es besteht für Ausländer keinen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und umfassende Sozialleistungen.
